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   OVG Sachsen, 08.02.2017 - 2 A 318/15   

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OVG Sachsen, 08.02.2017 - 2 A 318/15 (https://dejure.org/2017,11650)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 08.02.2017 - 2 A 318/15 (https://dejure.org/2017,11650)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 08. Februar 2017 - 2 A 318/15 (https://dejure.org/2017,11650)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    BeamtVG § 31
    Dienstunfall; Unfallfolgen; Kausalität

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 30.06.2010 - 2 B 72.09

    Aufklärungspflicht des Gerichts; Leitung der Tätigkeit des Sachverständigen;

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.02.2017 - 2 A 318/15
    Nach § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO obliegt den Tatsachengerichten die Pflicht, jede mögliche Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts bis zur Grenze der Zumutbarkeit zu versuchen, sofern dies für die Entscheidung des Rechtsstreits erforderlich ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30. Juni 2010 - 2 B 72.09 -, juris, Rn. 4 f).

    Dies gilt auch für die Einholung von Gutachten oder die Ergänzung vorhandener Gutachten oder Arztberichte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30. Juni 2010 a. a. O.).

    Unterbleiben in einem solchen Fall weitere Ermittlungen des Gerichts oder die Einholung anderer Gutachten, so stellt dies nur dann einen Aufklärungsmangel dar, wenn das vorliegende Gutachten auch für den Nichtsachkundigen erkennbare Mängel aufweist, etwa nicht auf dem allgemein anerkannten Stand der Wissenschaft beruht, von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht, unlösbare inhaltliche Widersprüche enthält oder Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder Unparteilichkeit des Sachverständigen gibt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30. Juni 2010 a. a. O.; st. Rspr. des Senats, vgl. nur Beschl. v. 11. Juni 2016 - 2 A 115/13 -, juris Rn. 8).

  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.02.2017 - 2 A 318/15
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann sich ein Tatsachengericht grundsätzlich ohne Verstoß gegen seine Aufklärungspflicht auch auf eine gutachterliche Stellungnahme stützen, die eine Behörde im Verwaltungsverfahren eingeholt hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 7. Juli 1978, BVerwGE 56, 110; Beschl. v. 13. März 1992 - 4 B 39.92 -, juris Rn. 5).
  • BVerwG, 13.03.1992 - 4 B 39.92

    Aufklärungspflicht - Gutachterliche Stellungnahme

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.02.2017 - 2 A 318/15
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann sich ein Tatsachengericht grundsätzlich ohne Verstoß gegen seine Aufklärungspflicht auch auf eine gutachterliche Stellungnahme stützen, die eine Behörde im Verwaltungsverfahren eingeholt hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 7. Juli 1978, BVerwGE 56, 110; Beschl. v. 13. März 1992 - 4 B 39.92 -, juris Rn. 5).
  • OVG Sachsen, 11.07.2016 - 2 A 115/13

    Unfallausgleich; fachärztliches Gutachten

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.02.2017 - 2 A 318/15
    Unterbleiben in einem solchen Fall weitere Ermittlungen des Gerichts oder die Einholung anderer Gutachten, so stellt dies nur dann einen Aufklärungsmangel dar, wenn das vorliegende Gutachten auch für den Nichtsachkundigen erkennbare Mängel aufweist, etwa nicht auf dem allgemein anerkannten Stand der Wissenschaft beruht, von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht, unlösbare inhaltliche Widersprüche enthält oder Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder Unparteilichkeit des Sachverständigen gibt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30. Juni 2010 a. a. O.; st. Rspr. des Senats, vgl. nur Beschl. v. 11. Juni 2016 - 2 A 115/13 -, juris Rn. 8).
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